Verteilungsschlüssel

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Logo Die Verteilungsschlüssel (auch Umlageschlüssel oder Kostenverteilungsschlüssel) regeln die Verteilung der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums wie Versicherungen, öffentliche Abgaben, Reparaturen, Instandhaltungen, Verwaltungskosten usw.. Soweit nicht in der Gemeinschaftsordnung oder durch Mehrheitsbeschluss ein anderer Verteilungsschlüssel bestimmt wird, erfolgt die Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten gemäß § 16 Abs. 1 WEG nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile.

In der Gemeinschaftsordnung können andere Verteilungsschlüssel (z.B. nach Wohneinheiten, nach Anzahl der Bewohner oder nach Verbrauchserfassung oder direkter Zuordnung) bestimmt werden, nach § 16 Abs. 3 und 4 WEG ist durch Mehrheitsbeschluss auch eine Änderung der Verteilungsschlüssel möglich, wenn dies ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.

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