Teilungserklärung
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Die Teilungserklärung ist die einseitige Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, mit der das Alleineigentum an einem Grundstück (mit Gebäude oder geplantem Gebäude) in Miteigentumsanteile, jeweils verbunden mit Sondereigentum an einer Wohnung (Wohnungseigentum) bzw. nicht zu Wohnzecken dienenden Räumen (Teileigentum), aufgeteilt wird (§ 8 Abs. 1 WEG). Dabei muss die Teilungserklärung dem Aufteilungsplan entsprechen, bei Abweichungen kann kein Sondereigentum entstehen.
Fast immer wird die Teilungserklärung mit einer Gemeinschaftsordnung ergänzt, in der die Rechte und Pflichten der Eigentümer zueinander, Stimmrechte in der Eigentümerversammlung, Umlageschlüssel für Kosten und Lasten usw. auch abweichend von den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes geregelt werden können.
Die Teilungserklärung muss öffentlich beglaubigt sein, eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.
