Strafgesetzbuch

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Bundesgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.10.2009 (BGBl. I S. 3214) m.W.v. 22.10.2009 (ursprüngliche Fassung vom 15.05.1871, RGBl. S. 127)

Das Strafgesetzbuch enthält im Allgemeinen Teil (AT) mit 5 Abschnitten die für alle Straftaten geltenden Vorschriften zu Vorsatz, Fahrlässigkeit, Schuldfähigkeit, Rechtfertigungsgründe, Täterschaft, Teilnahme, Anstiftung, Beihilfe und Verjährung, während der Besondere Teil (BT) mit 30 Abschnitten die einzelnen Straftatbestände (z.B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Mord usw.) enthält.

Daneben gibt es auch strafrechtliche Vorschriften in anderen Gesetzen (Nebenstrafrecht), z.B. für Steuerdelikte in der Abgabenordnung, für Verkehrsdelikte im Straßenverkehrsgesetz usw.


Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)

Besonderer Teil (§§ 80 - 358)

 

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