Rangprinzip

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Im Arbeitsrecht herrscht zunächst das Rangprinzip, d.h. ranghöhere Vorschriften gehen rangniedrigeren Vorschriften grundsätzlich vor. Dabei gilt nachstehende Rangfolge:

1. Europäisches Gemeinschaftrecht (EU-Recht)
2. Verfassung (Grundgesetz)
3. Bundesgesetze
4. Landesgesetze
5. Tarifvertrag
6. Betriebsvereinbarung
7. Arbeitsvertrag
8. Dispositives (abdingbares) Gesetzesrecht
9. Direktionsrecht des Arbeitgebers

Gleichzeitig gilt aber auch das Günstigkeitsprinzip: Ist die rangniedrigere Regelung für den Arbeitnehmer günstiger, dann geht diese Regelung ausnahmsweise der ranghöheren vor.

Widersprechen sich Regelungen auf der selben Rechtsstufe, dann gilt das Spezialitätsprinzip, d.h. die jeweils speziellere Regelung geht der allgemeineren vor. Selbst dann, wenn die speziellere Regelung für den Arbeitnehmer ungünstiger ist. Auf der gleichen Stufe wirkt also nicht das Günstigkeitsprinzip.

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