Objektprinzip
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Das sog. Objektprinzip ist eine Form des Stimmrechts in der Eigentümerversammlung. Dabei gewährt jedes Wohnungs- oder Teileigentum eine Stimme, unabhängig von seiner Größe. Auch wenn dadurch z.B. ein Eigentümer mit drei sehr kleinen Wohneinheiten das dreifache Stimmrecht hat wie sein Nachbar mit nur einer, aber viel größeren Wohnung, ist ein so vereinbartes Objektprinzip von allen Eigentümern hinzunehmen.
Das Objektprinzip gilt nur, wenn es ausdrücklich in der Teilungserklärung festgelegt ist oder durch eine spätere Vereinbarung aller Eigentümer (Mehrheitsbeschluss ist nicht ausreichend) festgelegt wird.
Ist in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung kein besonderes Stimmrechtsprinzip vereinbart, gilt nach § 25 Abs. 2 WEG das sog. Kopfprinzip.
siehe auch: Kopfprinzip - Wertprinzip - Stimmrecht - Mehrheitsbeschluss
