Insolvenzordnung

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Bundesgesetz vom 05.10.1994 (BGBl. I S. 2866), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2355) m.W.v. 31.10.2009

Die Insolvenzordnung ersetzte mit Inkraftreten am 1.1.1999 die bis dahin in den alten Bundesländern geltende Konkursordnung von 1877 und die Vergleichsordnung aus dem Jahre 1935, in den neuen Bundesländern die Gesamtvollstreckungsordnung vom 6.6.1990.

Überwiegend regelt die InsO das Verfahren zur Verteilung des Vermögens von überschuldeten Unternehmen und Kaufleuten. Zusätzlich ist es auch natürlichen Personen jetzt erstmals möglich, nach einem Verbraucherinsolvenzverfahren eine Restschuldbefreiung zu erlangen 9.Teil der InsO).

 

1. Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 10)

2. Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79)

3. Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147)

4. Teil - Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse (§§ 148 - 173)

5. Teil - Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens (§§ 174 - 216)

6. Teil - Insolvenzplan (§§ 217 - 269)

7. Teil - Eigenverwaltung (§§ 270 - 285)

8. Teil - Restschuldbefreiung (§§ 286 - 303)

9. Teil - Verbraucherinsolvenzverfahren und sonstige Kleinverfahren (§§ 304 - 314)

10. Teil - Besondere Arten des Insolvenzverfahrens (§§ 315 - 334)

11. Teil - Internationales Insolvenzrecht (§§ 335 - 358)

12. Teil - Inkrafttreten (§ 359)

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