Gewaltschutzgesetz
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(Weitergeleitet von Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen)
Das Gewaltschutzgesetz (Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen - GewSchG) ist ein Bundesgesetz, das als Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung am 11.12.2001 (BGBl. I S. 3513) erlassen worden und am 01.01.2002 in Kraft getreten ist:
- § 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen
- § 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung
- § 3 Geltungsbereich, Konkurrenzen
- § 4 Strafvorschriften
