Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

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Bundesgesetz in der Neufassung vom 03.07.2004 (BGBl. I S. 1414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2949) m.W.v. 30.12.2008

Durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sollen Mitbewerber und andere Marktteilnehmer, insbesondere auch die Verbraucher, vor unlauterer Werbung und sonstigen unlauteren Geschäftsmethoden geschützt werden. Zur Anpassung an europäische Richtlinien wurde es 2004 komplett neu gefasst, wobei viele Einschränkungen (Sonderverkäufe, Schlussverkäufe, Rabatte) weggefallen sind. Das UWG ist in fünf Kapitel gegliedert:


Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 7)
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Definitionen
§ 3 Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
§ 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen
§ 5 Irreführende geschäftliche Handlungen
§ 5a Irreführung durch Unterlassen
§ 6 Vergleichende Werbung
§ 7 Unzumutbare Belästigungen
Kapitel 2 - Rechtsfolgen (§§ 8 - 11)
§ 8 Beseitigung und Unterlassung
§ 9 Schadensersatz
§ 10 Gewinnabschöpfung
§ 11 Verjährung
Kapitel 3 - Verfahrensvorschriften (§§ 12 - 15)
§ 12 Anspruchsdurchsetzung, Veröffentlichungsbefugnis, Streitwertminderung
§ 13 Sachliche Zuständigkeit
§ 14 Örtliche Zuständigkeit
§ 15 Einigungsstellen
Kapitel 4 - Strafvorschriften (§§ 16 - 19)
§ 16 Strafbare Werbung
§ 17 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
§ 18 Verwertung von Vorlagen
§ 19 Verleiten und Erbieten zum Verrat
Kapitel 5 - Schlussbestimmungen (§§ 20 - 22)
§ 20 Änderungen anderer Rechtsvorschriften
§ 21 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anhang
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