Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

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Beschluss vom 02.07.1980 BGBl. I S. 1237; zuletzt geändert durch Beschluss vom 06.07.2009 BGBl. I S. 2128; Geltung ab 01.10.1980

Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT oder BTGO) ist eine Satzung und wird aufgrund von Art. 40 Abs. 1 Satz 2 GG erlassen. Sie regelt die verschiedenen Verfahren und Organstrukturen sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe des Deutschen Bundestages.

 

Eingangsformel

I. Wahl des Präsidenten, der Stellvertreter und Schriftführer (§§ 1 - 3)

II. Wahl des Bundeskanzlers (§ 4)

III. Präsident, Präsidium und Ältestenrat (§§ 5 - 9)

IV. Fraktionen (§§ 10 - 12)

V. Die Mitglieder des Bundestages (§§ 13 - 18)

VI. Tagesordnung, Einberufung, Leitung der Sitzung und Ordnungsmaßnahmen (§§ 19 - 53)

VII. Ausschüsse (§§ 54 - 74)

VIII. Vorlagen und ihre Behandlung (§§ 75 - 107)

IX. Behandlung von Petitionen (§§ 108 - 112)

X. Der Wehrbeauftragte des Bundestages (§§ 113 - 115)

XI. Beurkundung und Vollzug der Beschlüsse des Bundestages (§§ 116 - 125)

XII. Abweichungen und Auslegung dieser Geschäftsordnung (§§ 126 - 128)

 

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