Aufteilungsplan

Aus WikiRecht

Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Aufteilungsplan ist neben der Teilungserklärung und der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine grundlegende Voraussetzung für die Eintragung von Wohnungs- oder Teileigentum in das Grundbuch (siehe § 7 WEG).

Der Aufteilungsplan muss die Grundflächen aller Geschosse einschl. Keller- und Dachgeschoss enthalten. Alle Flächen, zu die einem Sondereigentum gehören, müssen enstprechend farblich oder mit Ziffern gekennzeichnet werden, ebenso die Flächen, die zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören. Die Ziffern der einzelnen Sondereigentume sollen denen der Teilungserklärung entsprechen.

Der Aufteilungsplan ist somit die zeichnerische Darstellung der Teilungserklärung.

Persönliche Werkzeuge