Arbeitszeitgesetz
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Artikel 1 des Gesetzes vom 06.06.1994 (BGBl. I S. 1170), in Kraft getreten am 01.07.1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) m.W.v. 08.11.2006.
Das Arbeitszeitgesetz hat mit Umsetzung der EU-Richtlinie 93/104/EG zum 1.7.1994 die Arbeitszeitordnung abgelöst. Es enthält für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindliche Regelungen zum Schutz der Sonn- und Feiertage, zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zu flexiblen Arbeitszeiten. Es ist in acht Abschnitte gegliedert.
- Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 2)
- Zweiter Abschnitt - Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten (§§ 3 - 8)
- Dritter Abschnitt - Sonn- und Feiertagsruhe (§§ 9 - 13)
- Vierter Abschnitt - Ausnahmen in besonderen Fällen (§§ 14 - 15)
- Fünfter Abschnitt - Durchführung des Gesetzes (§§ 16 - 17)
- Sechster Abschnitt - Sonderregelungen (§§ 18 - 21a)
- Siebter Abschnitt - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 22 - 23)
- Achter Abschnitt - Schlußvorschriften (§§ 24 - 26)
