Arbeitszeitgesetz

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Artikel 1 des Gesetzes vom 06.06.1994 (BGBl. I S. 1170), in Kraft getreten am 01.07.1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) m.W.v. 08.11.2006.

Das Arbeitszeitgesetz hat mit Umsetzung der EU-Richtlinie 93/104/EG zum 1.7.1994 die Arbeitszeitordnung abgelöst. Es enthält für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindliche Regelungen zum Schutz der Sonn- und Feiertage, zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zu flexiblen Arbeitszeiten. Es ist in acht Abschnitte gegliedert.


Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 2)
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt - Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten (§§ 3 - 8)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
§ 4 Ruhepausen
§ 5 Ruhezeit
§ 6 Nacht- und Schichtarbeit
§ 7 Abweichende Regelungen
§ 8 Gefährliche Arbeiten
Dritter Abschnitt - Sonn- und Feiertagsruhe (§§ 9 - 13)
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
§ 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
§ 12 Abweichende Regelungen
§ 13 Ermächtigung, Anordnung, Bewilligung
Vierter Abschnitt - Ausnahmen in besonderen Fällen (§§ 14 - 15)
§ 14 Außergewöhnliche Fälle
§ 15 Bewilligung, Ermächtigung
Fünfter Abschnitt - Durchführung des Gesetzes (§§ 16 - 17)
§ 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise
§ 17 Aufsichtsbehörde
Sechster Abschnitt - Sonderregelungen (§§ 18 - 21a)
§ 18 Nichtanwendung des Gesetzes
§ 19 Beschäftigung im öffentlichen Dienst
§ 20 Beschäftigung in der Luftfahrt
§ 21 Beschäftigung in der Binnenschiffahrt
§ 21a Beschäftigung im Straßentransport
Siebter Abschnitt - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 22 - 23)
§ 22 Bußgeldvorschriften
§ 23 Strafvorschriften
Achter Abschnitt - Schlußvorschriften (§§ 24 - 26)
§ 24 Umsetzung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der EG
§ 25 Übergangsregelung für Tarifverträge
§ 26 (weggefallen)
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