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Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung am 4. August 2009 in Kraft getreten: Verbraucherschutz verbessert:

Am 4. August 2009 trat das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können ab dem 4. August 2009 - anders als bisher - mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert.

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Vor Beschlussanfechtung Beschluss-Sammlung einsehen:

Weil ein Wohnungseigentümer das Protokoll einer Eigentümerversammlung, an der er nicht teilgenommen hatte, nicht rechtzeitig zugesandt bekam, focht er einen Tag vor Ablauf der Frist vorsorglich sämtliche Beschlüsse an. Nachdem er das Protokoll erhalten hatte, zog er die Anfechtung zurück und beantragte, dem Verwalter wegen der verspäteten Zusendung die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Mit der Begründung, der Wohnungseigentümer hätte sich vorher in der Beschluss-Sammlung des Verwalters über die Beschlüsse informieren können, wies das Landgericht München den Antrag zurück. Der Eigentümer muss nun selbst die Kosten tragen (LG München, Beschluss vom 6.2.2008, Az: 1 T 26613/07).



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