Abgeschlossenheitsbescheinigung
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Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist neben der Teilungsvereinbarung oder -erklärung und dem Aufteilungsplan eine der Voraussetzungen für die Anlage von Wohnungsgrundbüchern oder Teileigentumsgrundbücher.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Baubehörde oder, wenn die Länder dazu eine Regelung getroffen haben, auch von öffentlich anerkannten oder bestellten Sachverständigen an Antrag erteilt.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird die Abgeschlossenheit der Wohnungs- oder Teileigentume gegenüber anderem Sondereigentum und dem gemeinschaftlichen Eigentum bestätigt.
siehe auch: Abgeschlossenheit - Aufteilungsplan - Teilungserklärung
